Dienstleistung

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Die Infektionsschutzbelehrung findet nur noch online statt. Präsenzschulungen werden nicht mehr durchgeführt.

Die Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), früher das Gesundheitszeugnis, wird gesetzlich verlangt, wenn Sie

  • in einem Betrieb beschäftigt sind, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und Sie dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • in Küchen von Gaststätten und anderen Einrichtungen mit oder zu Gemeinschaftsverpflegung arbeiten
  • einer Beschäftigung nachgehen, bei der Sie mit Bedarfsgegenständen, zum Beispiel Geschirr, so in Berührung kommen, dass eine Krankheit dadurch auf Lebensmittel übertragen werden kann
  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen auf­halten

Gruppenbelehrung

Für Arbeitgeber besteht seit 18.04.2023 die Möglichkeit, ab 10 Personen eine Gruppenbelehrung zu buchen. Wenn Sie an einer Gruppenbelehrung Interesse haben, wenden Sie sich bitte an den Anbieter. Rufnummer 02182/850765 oder per Mail an ifsg(at)tz-glehn.de.

Vereinfachte Belehrung

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und so weiter ist es ausreichend, wenn Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

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Kontakte
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Belehrung nach dem Infektionsschutz
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Verfahrensablauf

Die Infektionsschutzbelehrung findet ausschließlich online statt.

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Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument mit Bild

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Frist/Dauer

Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Belehrung beträgt im Landkreis Biberach

  • 25,00 Euro 
  • Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie einen Gutscheincode als Antwort auf Ihre E-Mail. Der Gutschein kann dann bei der Belehrung innerhalb von vier Wochen eingelöst werden.

Abschrift

Haben Sie an einer Belehrung im Landratsamt Biberach vor dem 1. Januar 2022 teilgenommen, erhalten Sie eine Abschrift vom Kreisgesundheitsamt Biberach.

Die Gebühr für eine Abschrift  beträgt 13,00 Euro. Eine Abschrift kann nur bis längstens fünf Jahre nach Absolvierung der Schulung beantragt werden. Die Abschrift ist im Gesundheitsamt abzuholen und bar zu bezahlen.

Haben Sie an einer Onlinebelehrung ab dem 1. Januar 2022 teilgenommen, wenden Sie sich bitte an den externen Anbieter, Hotline Telefonnummer 02182 850765). Hier erhalten Sie kostenlos eine Datei zum Download.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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