Blindenhilfe beantragen
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Höhe der Landesblindenhilfe:
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
- bei geringem Einkommen und Vermögen (Bundesblindenhilfe) zusätzlich
- volljährige blinde Menschen: 431,77 Euro
- minderjährige blinde Menschen: 216,61 Euro.
Die Blindenhilfe wird jährlich entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.
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Sekretariat
- PDF-Formular zum Ausdrucken Landesblindenhilfe und Blindenhilfe SGB XII - augenfachärztliche Bescheinigung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Landesblindenhilfe und Blindenhilfe SGB XII - Erklärung Beiziehung weiterer Unterlagen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Landesblindenhilfe und Blindenhilfe SGB XII - Merkblatt antragsrelevant
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Landesblindenhilfe und Blindenhilfe SGB XII beantragen
Sie sind
- blind oder
- haben eine Sehschärfe auf dem besseren Auge, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
- haben gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit
Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Sie können Landesblindenbeihilfe und Blindenhilfe des Bundes beim Sozialamt beantragen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sie zahlt die Blindenhilfe auf das Konto aus, dass Sie im Antrag angegeben haben. In der Regel erhalten Sie das Geld kurz nach dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Bei negativem Ergebnis erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Antrag
- augenfachärztliche Bescheinigung
- Einwilligung von Datennutzung
Siehe "Formulare & Online-Prozesse".
Weitere Unterlagen, wenn vorhanden:
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Schwerbehindertenausweis
- Vollmacht/Betreuungsausweis
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen angefordert werden.
keine
keine
Widerspruch
Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.