Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
dienstlich erworbene Fahrerlaubnis
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, Ihrer Gemeindeverwaltung oder Online. Sie können den Antrag gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses direkt bei der Führerscheinstelle abgeben. Vereinbaren Sie bitte über unser Serviceportal einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden.
Auch Ihre Gemeindeverwaltung nimmt in der Regel den Antrag entgegen. die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. In der Regel erhalten Sie dann den Führerschein über Ihre Gemeindeverwaltung ausgehändigt.
- Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
keine
- Umschreibung mit Probezeit: EUR 45,90
- Umschreibung ohne Probezeit: EUR 45,10
Widerspruch, Klage
keine
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV):
- § 26 Dienstfahrerlaubnis
- § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein