Dienstleistung

Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

Die Teilnahme an Schritt eins der Einschulungsuntersuchung (ESU) ist nach Beginn des Schuljahres Pflicht für die Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Die Untersuchung findet im Kindergarten statt und wird durch eine Sozialmedizinische Assistenz durchgeführt.

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

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Verfahrensablauf

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung.

Schritt eins erfolgt etwa 23 bis 12 Monate vor der Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung). So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

Schritt zwei findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulfähigkeit im Vordergrund.

Hinweis: Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt zwei ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung der Schularzt. Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Schule.

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Sonstiges

FAQs und weitere Informationen rund um die ESU (Verfahrensablauf, erforderliche Unterlagen und Rechtsgrundlage) finden Sie unter:

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