Dienstleistung

Elektroschrott entsorgen

Elektroschrott wird in die Abfallsorten Elektrokleingeräte, Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskühlgeräte und Bildschirmgeräte unterteilt.

Zum Elektroschrott zählen folgende Materialien:

  • Elektrokleingeräte: Kaffeemaschinen , Bohrmaschinen, Handmixer, Fön, Staubsauger, Stereoanlage, Computer, Tablet, Handy
  • Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herde
  • Haushaltskühlgeräte: Kühlschränke, Gefrierschränke, Gefriertruhen
  • Bildschirmgeräte: Fernseher, Monitore
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Haushaltsgroßgeräte anmelden
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

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Verfahrensablauf

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

  • bei den Recyclingzentren und Wertstoffannahmestellen des Landkreises Biberach.
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 Quadratmetern verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen. Dies gilt auch für größere Vertreiber von Lebensmitteln, Discounter (ab 800 Quadratmetern Ladenfläche), die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
  • Kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-Quadratmeter-Grenze überschreiten. Klein bedeutet: keine äußere Abmessung ist größer als 25 Zentimeter.
  • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach einer Rücknahmeabsicht zu Fragen und rund um das Thema Elektro-Altgeräterückgabe zu informieren. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
  • Auch Betreiber von zertifizierte Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen die Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
  • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet Sammelstellen aus.
  • Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

Informieren Sie sich im Abfall-ABC des Abfallwirtschaftsbetriebs Biberach, wo Sie die nächste Sammelstelle für Elektroschrott finden. Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

Achtung: Wenn Ihr Händler Energiesparlampen nicht zurücknimmt, müssen diese über die Problemstoffsammlung abgegeben werden. Alternativ können diese vereinzelt auch über Entsorgungszentren entsorgt werden.

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Kosten/Leistung

Die Rücknahme ist über die Recyclingzentren und Wertstoffannahmestellen kostenfrei. Für die Abfuhr von Haushaltsgroßgeräten fallen Gebühren an, wenn die Freimenge bereits genutzt wurde.

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Rechtsbehelf

Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle (Abfallrechtsbehörde der Stadt- und Landkreise) entnehmen.

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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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