Jagdschein - Ausstellung beantragen
Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.
Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Mindestalter:
- 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
- 16 Jahre (Jugendjagdschein)
- Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.
Sie müssen den Jagdschein schriftlich beantragen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.
Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich oder durch eine bevollmächtige Person abholen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
- Personalausweis
- ein Lichtbild
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden und
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
keine
Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
- für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
- pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
- § 26 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jägerprüfung, Jagdschein)
- § 27 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung)
- § 28 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG) (Jagdabgabe)
- Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)
- § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Jugendjagdschein)
- § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Versagung des Jagdscheins)
- § 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Entziehung des Jagdscheins)
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022