Dienstleistung

Erstzulassung eines Fahrzeugs beantragen (Neuzulassung)

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Kennzeichenschilder 
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
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Datenschutzhinweis
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