Neuzulassung / Erstzulassung eines Fahrzeugs beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung (Anmeldung) berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
Außenstellen:
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Antrag + Vollmacht
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Antrag Steuervergünstigung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Für die Nutzung ist die Online-Ausweisfunktion notwendig. i-KFZ: Online-Anträge
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Kfz-Steuer Sepa-Lastschriftmandat
Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten + gültiger Führerschein der minderjährigen Person
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Kennzeichenschilder
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)