Dienstleistung

Neuzulassung / Erstzulassung eines Fahrzeugs beantragen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung (Anmeldung) berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen oder Kfz-Steuerschulden bestehen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten + gültiger Führerschein der minderjährigen Person
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Kennzeichenschilder 
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
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