Abmeldung / Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Das Fahrzeug soll nur abgemeldet und nicht sofort wieder zugelassen oder umgemeldet werden.
Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Für die Nutzung ist die Online-Ausweisfunktion notwendig. Online-Abmeldung (i-Kfz)
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Sofern Ihre Abmeldung nur ein einzelnes Fahrzeug betrifft, ist eine Abmeldung in der Zulassungsbehörde auch ohne einen gebuchten Termin möglich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und nur innerhalb von Deutschland und auf direktem Weg.
Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder