Dienstleistung

Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

  • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
  • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

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Voraussetzungen

Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

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Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

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Erforderliche Unterlagen

vom Einzelfall abhängig

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

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Frist/Dauer

Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

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Rechtsbehelf

im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

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Sonstiges

s.o.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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