Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und nach der Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen.

Zum Sperrmüll gehören insbesondere:

  • Betten und Matratzen
  • Polstermöbel und Möbelteile
  • Tische, Stühle und Spiegel
  • Koffer
  • Teppiche und Teppichböden
  • Bodenbeläge aus dem Innenbereich
  • große Kunststoffteile
  • großes Spielzeug
  • Gartenmöbel aus Kunststoff
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Kontakt
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Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Sperrmüll direkt anliefern
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Sperrmüllabfuhr anmelden
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

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Verfahrensablauf

Sie können insgesamt zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Jahr bei sich zu Hause abholen lassen. Den Termin vereinbaren Sie auf der Seite der Online-Prozesse. Alternativ können Sie Sperrmüll auch auf den Entsorgungszentren in Biberach, Laupheim und Unlingen abgeben. Für die Abgabe kann auf der Seite der Online-Prozesse ein Abgabeschein beantragt werden, andernfalls ist die Entsorgung gebührenpflichtig.

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Erforderliche Unterlagen

Bei der Direktanlieferung ist ein Abgabeschein erforderlich. Dieser kann online beantragt werden und wird per E-Mail versendet.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühren für die Sperrmüllentsorgung sind in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Informieren Sie sich gegebenenfalls in über die Gebührenübersicht für die Direktanlieferung auf den Entsorgungszentren.

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterialien
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Zugehörigkeit zu
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