Sperrmüll entsorgen
Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und nach der Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen.
Zum Sperrmüll gehören insbesondere:
- Betten und Matratzen
- Polstermöbel und Möbelteile
- Tische, Stühle und Spiegel
- Koffer
- Teppiche und Teppichböden
- Bodenbeläge aus dem Innenbereich
- große Kunststoffteile
- großes Spielzeug
- Gartenmöbel aus Kunststoff
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Sperrmüll direkt anliefern
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Sperrmüllabfuhr anmelden
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.
Sie können insgesamt zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Jahr bei sich zu Hause abholen lassen. Den Termin vereinbaren Sie auf der Seite der Online-Prozesse. Alternativ können Sie Sperrmüll auch auf den Entsorgungszentren in Biberach, Laupheim und Unlingen abgeben. Für die Abgabe kann auf der Seite der Online-Prozesse ein Abgabeschein beantragt werden, andernfalls ist die Entsorgung gebührenpflichtig.
Bei der Direktanlieferung ist ein Abgabeschein erforderlich. Dieser kann online beantragt werden und wird per E-Mail versendet.
keine
Die Gebühren für die Sperrmüllentsorgung sind in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Informieren Sie sich gegebenenfalls in über die Gebührenübersicht für die Direktanlieferung auf den Entsorgungszentren.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.