Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
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Sachgebietsleitung Laupheim
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Team Riedlingen
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Sachgebietsleitung Riedlingen
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Team Laupheim
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Pädagogische Leitung
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Team Ochsenhausen
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Sachgebietsleitung Biberach
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Team Laupheim
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Team Riedlingen
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Team Biberach
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Team Ochsenhausen
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Team Biberach
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Team Biberach
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Team Biberach
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Team Laupheim
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Team Riedlingen
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Team Riedlingen
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Team Riedlingen
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Team Laupheim
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Team Ochsenhausen
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Team Ochsenhausen
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Sachgebietsleitung Ochsenhausen
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Team Ochsenhausen
Sie gehen davon aus, dass Ihr Kind oder die jugendliche Person Entwicklungsschwierigkeiten hat und/oder Verhaltensauffäligkeiten zeigt.
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle.
Sie beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind oder den Jugendlichen eine geeignete Maßnahme ist. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe gewährt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Keine
Keine
Kein
Keine
- § 29 Soziale Gruppenarbeit