Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
- wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreis Biberach ist das Verkehrsamt beim Landratsamt Biberach.
Ausnahmen:
- Stadt Biberach mit ihren Stadtteilen Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen
- Stadt Laupheim, mit den Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
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Sachgebietsleitung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen (Veranstaltungen) beantragen
Voraussetzungen sind:
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
- Die Strecken sind geeignet.
- Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich und frühzeitig bei der zuständigen Stelle beantragen (möglichst per Mail an: verkehrsamt-uvb(at)biberach.de).
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- dem Veranstalter,
- den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und Träger öffentlicher Belange,
- der Polizei.
Das Ergebnis wird durch einen Bescheid (Verkehrsrechtliche Anordnung und gegebenenfalls Erlaubnis) mitgeteilt.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Streckenpläne / Lageplan
- Terminpläne / Zeitabläufe
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.
Die Gebühren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Widerspruch
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 45 StVO, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)