Dienstleistung

Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind Stoffe, die

  • nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
  • zu anderen Produkten umgewandelt oder
  • in Rohstoffe aufgespaltet werden können.

Wertstoffe können recycelt werden. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO2 und Energie spart.

Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung, vor allem bei Verkaufsverpackungen (Gelber Sack). Viele Verpackungen enthalten Hinweise dazu, wie die einzelnen Komponenten einer Verpackung getrennt werden können (zum Beispiel Joghurt-Becher aus Kunststoff mit Banderole aus Pappe und Deckel aus Aluminium).

Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes im Landkreis Biberach.

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Verfahrensablauf

Entsorgen können Sie Wertstoffe wie folgt. Informieren Sie sich über das Abfall-ABC, welche Wertstoffe wo und wann abgegeben werden können.

  • Altglas: Recyclingzentren, Wertstoffannahmestellen und Depotcontainer
  • Altpapier: Recyclingzentren, Wertstoffannahmestellen und Depotcontainer
  • Altkleider: Recyclingzentren, Depotcontainer
  • Gelber Sack: (Verpackungsmaterialien) Abfuhr nach dem Prinzip "Gelber Sack in Blauer Tonne", Abgabe auf den Recyclingzentren

Teilweise organisieren auch Vereine die Sammlung von Altpapier/Pappe/Karton.

Große nicht haushaltsübliche Mengen können über private Verwerterfirmen entsorgt werden.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der Abfallwirtschaftssatzung.

Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier/Pappe/Karton (Gelber Sack) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten.

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Rechtsbehelf

Wenden Sie sich bei Problemen bezüglich Restmüll, Sperrmüll, Biogut oder Altpapier an den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zuständig für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier/Pappe/Karton sind dagegen die privatrechtlich organisierten dualen Systeme, die mit der Abholung in der Regel ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt haben.
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kann Ihnen mitteilen, an wen Sie sich bei Problemen wenden können. Oftmals finden Sie entsprechende Informationen auch auf der Homepage des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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