Dienstleistung

Blühflächen fördern

Im Jahr 2023 besteht wieder die Möglichkeit durch direkte Unterstützung des Landkreises Blühflächen als Ackerrandstreifen anzulegen.

Folgende Eckpunkte umfasst die Blühflächenförderung:

  • Kosten für das Saatgut und die Aussaat von maximal 0,3 Hektar/Antragssteller trägt der Landkreis. Die darüber hinaus entstehenden Aufwendungen werden dem Antragssteller in Rechnung gestellt
  • zentrale Aussaat durch das Landwirtschaftsamt – nach Witterung Anfang bis Mitte Mai
  • Saatgutbestellung, Beauftragung und Betreuung der Aussaat durch das Landwirtschaftsamt
  • Blühstreifen sind im Gemeinsamen Antrag 2023 beihilfefähig
    • extra Teilschlag Skizze anlegen - die Flächengröße ergibt sich zum Beispiel aus 3 Meter Breite x Länge
    • es können nur Flächen bearbeitet werden, wenn diese mit der vollen Arbeitsbreite von 3 Metern teilbar oder übereinstimmend sind
  • Eine Kombination mit dem FAKT Förderprogramm ist nicht möglich
  • Auf Gewässerrandflächen kann keine Aussaat mit dem verwendeten ein-jährigen Saatgut erfolgen
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Kontakt
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie uns mit dem Rückmeldeformular bis spätestens 31. März 2023 mit, auf welchem Flurstück der Blühstreifen angelegt wird. Unter „Lage des Blühstreifens“ geben Sie bitte an, an welcher Stelle des Flurstücks der Blühstreifen ausgesät werden soll (zum Beispiel entlang des Fahrradweges oder am südlichen Ende, und so weiter)

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Frist/Dauer

Anmeldeschluss ist der 31. März 2023

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Kosten/Leistung

Die Förderung umfasst die Kosten für das Saatgut inklusive der Aussaat bis zu einer Fläche von 0,3 Hektar

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Zugehörigkeit zu
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