Dienstleistung

Zuwendung im Feuerwehrwesen

Zuwendungen im Feuerwehrwesen können laut Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) beantragt werden.

^
Kontakte
^
Voraussetzungen

Gemeinden im Landkreis Biberach

^
Verfahrensablauf

Antragsfrist zur Einreichung ist der 15. Februar eines jeden Jahres.

^
Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Festbetragsfinanzierung, Anteilsfinanzierung oder jährliche Pauschale

^
Kosten/Leistung

Keine

^
Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)

^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben