Zuwendung im Feuerwehrwesen
Zuwendungen im Feuerwehrwesen können laut Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) beantragt werden.
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syBOS-Admin, Rechnungswesen, Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen
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Amtsleitung / Kreisbrandmeisterin
Gemeinden im Landkreis Biberach
Antragsfrist zur Einreichung ist der 15. Februar eines jeden Jahres.
Antrag auf Festbetragsfinanzierung, Anteilsfinanzierung oder jährliche Pauschale
Keine
Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)