Dienstleistung

Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind

  • Betreuungsangebote in Gruppen
  • Betreuungsangebote im häuslichen Bereich
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag oder im Haushalt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Biberach

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Kontakte
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Um als Angebot zur Unterstützung im Alltag zu gelten, ist eine Anerkennung durch das Landratsamt notwendig. Die Finanzierung dieser Angebote erfolgt für Pflegeversicherte durch einen Entlastungsbetrag nach Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI) oder durch die Umwandlung ihres ambulanten Sachleistungsbetrags.

Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag nach Paragraf 45 b SGB XI in Höhe von monatlich 125,00 Euro. Über die Gewährung des Entlastungsbetrages für einen Versicherten entscheiden die zuständigen Pflegekassen.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen

  • der Tages- oder Nachtpflege
  • der Kurzzeitpflege
  • der ambulanten Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht im Bereich der Selbstversorgung
  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag wird im Rahmen der Kostenerstattung gegen Vorlage entsprechender Belege ausgezahlt. Der Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, sofern die Summe nicht vollständig in Anspruch genommen wurde.

Pflegeversicherte in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 haben einen Umwandlungsanspruch ihres ambulanten Sachleistungsanspruchs sofern dieser nicht ausgeschöpft wurde. Diese nicht ausgeschöpften Leistungen können ebenfalls zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

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Verfahrensablauf

Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfolgt durch den Landkreis Biberach. Die Anerkennung ist notwendig, um mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen zu können. Der Betrag wird von den Pflegekassen nur nach Vorlage von Rechnungen über die tatsächlich entstandenen Betreuungskosten gewährt und nur für Dienste, die nach Paragraf 45 a SBG XI durch das Landratsamt Biberach anerkannt sind.

Um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung zu erreichen, werden der Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und von Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe gefördert.

Was wird anerkannt?

  • Betreuungsangebote in Gruppen oder im häuslichen Bereich oder
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder
  • Angebote zur Entlastung im Alltag oder im Haushalt
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Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie das Formular zur Anerkennung aus und senden dies an das Landratsamt Biberach.

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage

Unterstützungsangebote Verordnung (UstA-VO) vom 17.01.2017

§ 11 Absatz 4 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)

§ 45 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)

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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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