Dienstleistung

Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

Um die gesellschaftlichen Bereiche des Landkreises für das Leitbild der Inklusion zu sensibilisieren und sich für die Interessen der Menschen mit Behinderungen einzusetzen, wurde die hauptamtliche Stelle der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen.

Die Förderung der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Die gesetzliche Grundlage der Stelle des Behindertenbeauftragten ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Nach diesem ist der beziehungsweise die Beauftragte im Ausüben seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsungebunden.

Die kommunale Beauftragte ist Ansprechpartnerin

  • für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
  • bei Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
  • bei persönlichen Anliegen
  • für die Weiterentwicklung des Landkreises Biberach zu einer inklusiven Gesellschaft

Ihre Aufgaben sind

  • die Interessen der Menschen mit Behinderung zu vertreten
  • zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Politik zu vermitteln
  • Aktivitäten, die ein selbstbestimmtes Leben möglich machen, zu unterstützen
  • daran zu arbeiten, dass sich die Teilhabe am Leben im Landkreis Biberach verbessert
  • ehrenamtliche Mitglieder von Organisationen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung zu unterstützen
  • Inklusion im Landkreis Biberach zu befördern
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