Heimaufsicht
Die Heimaufsicht berät Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige sowie Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher von Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Behinderung im Landkreis Biberach. Sie führt unangemeldete, regelmäßige Heimbegehungen auch aufgrund von bestimmten Anlässen zum Schutz und Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner durch. Hierbei werden die Pflege- und Betreuungsqualität, Hygiene, personelle Ausstattung oder bauliche Voraussetzungen überprüft. Sie berät Träger und Personen im Sinne des Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetztes unter anderem über Möglichkeiten zur Beseitigung von Mängeln, Schaffung neuer Einrichtungen sowie bei baulichen, personellen oder konzeptionellen Anforderungen.
Aufgabenbereiche der Heimaufsicht
Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen zu schützen, insbesondere deren Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu wahren und zu fördern, sowie eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern.
Schwerpunkt der heimaufsichtlichen Tätigkeit ist die regelmäßige Überwachung der Einrichtungen im Rahmen von Regelprüfungen. Hierbei werden die Einrichtungen daraufhin überprüft, ob sie die Anforderungen an den Betrieb einer Einrichtung nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) erfüllen.
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Sachgebietsleitung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einrichtungsanzeige nach § 11 Wohn-, Teilhabe-, Pflegegesetz (WTPG)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Einrichtungsleitung Anforderungen nach §§ 3, 4 Landespersonalverordnung - LPersVO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Pflegedienstleitung Anforderungen nach § 6 Landespersonalverordnung - LPersVO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Spendenantrag Ausnahmegenehmigung nach § 16 Wohn-, Teilhabe-, Pflegegesetz (WTPG)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohngemeinschaftsanzeige nach § 14 Wohn-, Teilhabe-, Pflegegesetz (WTPG)