Dienstleistung

Abwasserbeseitigung - zentrale Beseitigung von Niederschlagwasser von Baugebieten beantragen oder anzeigen

Für die Abwasserbeseitigung sind im Grundsatz die Gemeinden zuständig.

Personen, bei denen das Abwasser anfällt, müssen dieses den Gemeinden überlassen.

Die Gemeinde sorgt für die ordnungsgemäße Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers aus Baugebieten,

  • durch ortsnahe Versickerung oder
  • ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigen.

Für die zentrale Beseitigung von Niederschlagswasser wird im Grundsatz eine Erlaubnis benötigt.

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Kontakte
  • Technische Sachbearbeitung Abwasser
  • Technische Sachbearbeitung Abwasser
  • Sachgebietsleitung Wasserrecht & rechtliche Sachbearbeitung allgemeine Fragen, Abwasser, Hochwasserschutz & Wasserkraftanlagen
  • Sachgebietsleitung Abwasser
  • Rechtliche Sachbearbeitung Anlagen an Gewässern, Gewässerrandstreifen, Fischteiche, Abwasser, Wasserentnahmeentgelt & Heizölverbraucheranlagen
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Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur zentralen Beseitigung von Niederschlagswassern müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Untere Wasserbehörde beantragen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Erläuterungsbericht (Beschreibung des Vorhabens nach Art, Umfang, Zweck, Angaben, zum Beispiel über die Dachdeckung)
  • Übersichtslageplan
  • Bemessung der Versickerungsanlage nach dem DWA-Arbeitsblatt A 138
  • Ermittlung der Wassermengen unter Angabe
    • des Bemessungsregens
    • der Flächengrößen und
    • Art der Flächenbefestigung
  • Lageplan Einzugsgebiet
  • Lageplan Kanalisation
  • Detailzeichnung der Versickerungsanlage (Querschnitt mit Aufbau der Bodenschichten und Angabe des Grundwasserstandes) beziehungsweise Schnittzeichnung der Einleitungsstelle ins Gewässer (Einleitungsbauwerk)

Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden.

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung
  • Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach
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Rechtsgrundlage
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu
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