Dienstleistung

Grundwasserentnahme als Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger brauchen eine wasserrechtliche Zulassung, wenn sie beispielsweise

  • Grundwasser fördern.

Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.

Eine gehobene Erlaubnis wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.

In seltenen Fällen erhalten Sie sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung.

Die Erlaubnis benötigen Sie beispielsweise für folgende Gewässerbenutzungen:

  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Weitere Benutzungstatbestände, die eine Erlaubnis erfordern, ergeben sich aus Paragraf 9 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Paragraf 14 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Regelungen für Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers sind in den Paragraf 46 WHG und Paragraf 42 WG konkretisiert.

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Kontakte
  • Technische Sachbearbeitung Wasserversorgung & Grundwasserschutz
  • Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser - gewerblich, Überschwemmungsgebiete & Wasserschutzgebiete
  • Technische Sachbearbeitung Wasserversorgung & Grundwasserschutz
  • Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser & Sekretariat
  • Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser & Sekretariat
  • Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Voraussetzungen

Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Dies ist der Fall, wenn nicht vermeidbare, schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind. Im Übrigen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Unteren Wasserbehörde.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Erläuterungsbericht
    • Entnahmezweck
    • Entnahmemengen in Liter pro Sekunde, Liter pro Stunde, Liter pro Tag, Liter pro Jahr
    • Entnahmezeitraum (ganzjährig oder anderer Zeitraum)
  • UVP-Vorprüfung bei Entnahmen von mehr als 100.000 Kubikmeter
  • Hydrogeologisches Kurzgutachten
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
    • Angaben der Flurstücke und Adresse des betoffenen Flurstücks
  • Bohrprofile und Brunnenausbau
  • Schichtenverzeichnis Brauchwasserbrunnen
  • Graphische Darstellung Pumpersuch
  • Auswertung Pumpversuch
  • Pumpe

Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden.

Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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