Hochwasserschutz als Wasserrechtliche Planfeststellung/Plangenehmigung beantragen
Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
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Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Stellvertretende Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser - gewerblich, Überschwemmungsgebiete & Wasserschutzgebiete
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Sachgebietsleitung Wasserrecht & rechtliche Sachbearbeitung allgemeine Fragen, Abwasser, Hochwasserschutz & Wasserkraftanlagen
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Beantragen Sie die wasserrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde. Sie prüft den Antrag und erteilt die Genehmigung.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung
- Erläuterungsbericht
- Hydrologie mit Anlagen
- hydraulische Berechnung
- Kostenberechnung
- Übersichtslageplan
- Einzugsgebietsplan
- Lageplan
- Angaben der Flurstücke und Adresse des betroffenen Flurstücks
- Angaben zu Schutzgebieten
- Lageplan Einstauflächen
- Lageplan betroffene Grundstücke
- Lageplan Überflutungsflächen
- Schnitte
- Schnitte Rückhalteraum
- Ablaufbauwerk
- Hochwasserentlastung
- Längsschnitte
- Querprofile
- UVP-Vorprüfung
- gegebenenfalls FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- gegebenenfalls Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- gegebenenfalls Artenschutz
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Die Pläne sind mit Plankopf und Legende zu versehen und das jeweils aktuelle Höhensystem ist zu verwenden.
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.
keine
Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach