Gewässerausbau als wasserrechtliche Planfeststellung/Plangenehmigung beantragen
Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung durch die Untere Wasserbehörde.
Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
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Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Stellvertretende Leitung Wasserwirtschaftsamt und Sachgebietsleitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz
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Rechtliche Sachbearbeitung Anlagen an Gewässern, Gewässerrandstreifen, Fischteiche, Abwasser, Wasserentnahmeentgelt & Heizölverbraucheranlagen
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Beantragen Sie die wasserrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung schriftlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Sie prüft den Antrag und erteilt die Genehmigung.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- Angaben der Flurstücke und Adresse des betroffenen Flurstücks
- Angaben zu Schutzgebieten
- Detailpläne
- Schnitte
- UVP-Vorprüfung
- gegebenenfalls FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- gegebenenfalls Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- gegebenenfalls Artenschutz
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Die Pläne sind mit Plankopf und Legende zu versehen und das jeweils aktuelle Höhensystem ist zu verwenden.
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.
keine
Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach