Grundwasserwärmepumpen als Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen
Zur Nutzung von regenerativen Energien werden in verstärktem Maße Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen geplant und erstellt.
Die Untere Wasserbehörde berät Sie, ob auf ihrem Grundstück Anlagen dieser Art der Energiegewinnung wasserrechtlich genehmigt werden können. In Wasserschutzgebieten und bei aufsteigendem Grundwasser im Untergrund muss dann auf andere Nutzungsformen zur Energiegewinnung zurückgegriffen werden.
Unternehmen und Bürger brauchen eine wasserrechtliche Zulassung, wenn sie beispielsweise
- Grundwasser fördern,
Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.
Eine gehobene Erlaubnis wird erteilt, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
In seltenen Fällen erhalten Sie sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung.
Die Erlaubnis benötigen Sie beispielsweise für folgende Gewässerbenutzungen:
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Weitere Benutzungstatbestände, die eine Erlaubnis erfordern, ergeben sich aus § 9 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 14 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Regelungen für Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers sind in den § 46 WHG und § 42 WG konkretisiert.
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser & Sekretariat
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Technische Sachbearbeitung Wasserbau, oberirdische Gewässer & Hochwasserschutz, Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Technische Sachbearbeitung Wasserversorgung & Grundwasserschutz
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Rechtliche Sachbearbeitung Grundwasser - gewerblich, Überschwemmungsgebiete & Wasserschutzgebiete
Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Dies ist der Fall, wenn nicht vermeidbare, schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind. Im Übrigen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Unteren Wasserbehörde.
Beantragen Sie die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Sie prüft den Antrag und erteilt die Erlaubnis.
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Erläuterungsbericht
- Entnahmezweck
- Entnahmemengen in Liter pro Sekunde, Lister pro Stunde, Liter pro Tag, Liter pro Jahr
- Hydrogeologische Stellungnahme
- Vollmacht
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- Angabe der Flurstücksnummer und Adresse des betroffenen Flurstücks
- Detaillageplan
- Bohrprofil und Brunnenausbau Entnahmebrunne
- Kopfblatt und Schichtenverzeichnis Entnahmebrunnen
- Graphische Darstellung Pumpversuch Entnahmebrunnen
- Bohrprofil und Brunnenausbau Schluckbrunnen
- Kopfblatt und Schichtenverzeichnis Schluckbrunnen
- Graphische Darstellung Einleitversuch
- Grundwasseranalyse
- Unterwassermotorpumpe
- Wärmepumpe
- Temperaturfeldberechnung
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Plänen und sonstigen Unterlagen schriftlich in zweifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronsicher Form bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die den Anträgen beizugebenden Unterlagen müssen von hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden.
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.
keine
Gebührenverzeichnis des Landratsamts Biberach
Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der jeweiligen Entscheidung der Wasserbehörde entnehmen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.