Dienstleistung

Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- beziehungsweise Feiertagen

Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an bis zu fünf Sonn- beziehungsweise Feiertagen im Jahr

Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- beziehungsweise Feiertagen erforderlich machen. Vom Antragstellenden soll vorher geprüft werden, ob die Beschäftigung nicht bereits von Gesetzes wegen antragsfrei ist.

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Rechtsgrundlage

§§ 10 Absatz 1 bis 4 oder 14 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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