Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- beziehungsweise Feiertagen
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an bis zu fünf Sonn- beziehungsweise Feiertagen im Jahr
Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- beziehungsweise Feiertagen erforderlich machen. Vom Antragstellenden soll vorher geprüft werden, ob die Beschäftigung nicht bereits von Gesetzes wegen antragsfrei ist.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
§§ 10 Absatz 1 bis 4 oder 14 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)