Dienstleistung

Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

(als Nachweis für die alleinige elterliche Sorge)

Die Mutter eines Kindes, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist beziehungsweise zu keiner Zeit war, kann auf Antrag eine Bescheinigung darüber verlangen, ob für das Kind Eintragungen im Sorgeregister vorliegen. Liegen keine Eintragungen vor, dient diese Bescheinigung im Rechtsverkehr als Nachweis darüber, dass der Mutter die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht (zum Beispiel zur Vorlage bei Behörden, Banken, Kindergärten, Schulen, Ärzten, et cetera)

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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich. Sorgeregister - Auskunft beantragen
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