Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Import von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen)
Wird ein Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt, muss dieses umgeschrieben werden.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Antrag Fahrzeugzulassung
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Kfz-Steuer Sepa-Lastschriftmandat
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und per E-Mail senden. Vollmacht
Beim Fahrzeughalter dürfen keine rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Bei Vertretung zusätzlich: Schriftliche Vollmacht + gültiger Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
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Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung + Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten + gültiger Führerschein der minderjährigen Person
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Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
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- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- SEPA-Lastschriftmandat (Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Vollgutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (nur für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung)
- Ausländische Fahrzeugdokumente
Bei Zulassung eines Gebrauchtwagens aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich:
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts: Diese erhalten Sie an der Grenze.
WICHTIG:
Das Fahrzeug muss der Kfz-Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden, sofern keine ausländischen Papiere vorhanden sind. Eine FIN-Bestätigung ist hierfür ebenfalls ausreichend.
Ukraine:
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde ein Fragenkatalog entwickelt, der für das entsprechende Verfahren relevant ist. Sie können den Fragenkatalog über die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr abrufen: Fragenkatalog Bund-Länder.