Schülerbeförderungskosten - Bestellung des Jugendtickets Baden-Württemberg beziehungsweise einer Schülermonatskarte
Informationen zum JugendticketBW/Schülermonatskarten
Schülerinnen und Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ihrem Wohnort zur Schule fahren, können die Fahrkarten über das Schülerlistenverfahren bestellen.
Der Landkreis Biberach als Schulwegkostenträger erstattet die notwendigen Schülerbeförderungskosten nach Abzug eines Eigenanteils für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule innerhalb des Landkreises Biberach besuchen sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler, die eine Schule außerhalb Baden-Württembergs besuchen und im Landkreis Biberach wohnen.
Für die Organisation der Schülerbeförderung sind grundsätzlich die Schulträger (im Regelfall die Stadt oder Gemeinde des Schulstandortes) zuständig. Beim Besuch einer Schule außerhalb Baden-Württembergs obliegt die Organisation den Wohngemeinden.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen, für die das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde ist. Nicht anspruchsberechtigt sind Schüler der Fachschulen.
Schülermonatskarten können Sie online über das Portal des DING-Verkehrsverbundes bestellen. Nach Prüfung des Kostenerstattungsanspruches durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Biberach, werden die Fahrkarten von der zuständigen Ausgabestelle gedruckt und über das Schulsekretariat an die Schüler ausgeteilt.
In der Regel erfolgt die Ausgabe der bestellten Fahrkarten zeitnah. Sollte eine Fahrkarte bereits vor der Ausgabe benötigt werden, kann Ihnen das Schulsekretariat direkt nach der Bestellung eine vorläufige Schülermonatskarte ausstellen.
Zu den Kosten der Fahrkarten müssen Schüler einen monatlichen Eigenanteil entrichten, siehe Informationsschreiben.
Familien mit mehreren Kindern haben für maximal zwei Kinder den Eigenanteil zu bezahlen. Einen Antrag auf Befreiung von der Eigenanteilszahlung für alle weiteren Kinder können Sie ebenfalls über das Portal des DING-Verkehrsverbundes stellen. Dieser Antrag ist jährlich neu zu stellen.
Grundlage für die Erstattung der Kosten einer Schülermonatskarte durch den Landkreis Biberach bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - des Landkreises Biberach in der aktuell gültigen Fassung