Dienstleistung

Tuberkulosefürsorge

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tuberkulosefürsorge beraten Erkrankte, Angehörige und Personen im Umfeld eines Tuberkulosekrankten. Sie leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein, um die Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Dazu gehören Untersuchungen aller Personen, die zu einem an offener, das heißt ansteckender Tuberkulose erkrankten Person engen Kontakt hatten. Die Tuberkulose ist heutzutage gut behandelbar und heilbar.

Typische Symptome einer Tuberkuloseerkrankung sind:

  • länger anhaltender Husten, teilweise mit Blutbeimengungen
  • schweres Krankheitsgefühl
  • Gewichtsabnahme
  • Fieber
  • starkes nächtliches Schwitzen
  • Schmerzen oder Stechen im Brustkorb

Untersuchungen bei Kontaktpersonen

Eine Umgebungsuntersuchung wird in der Regel nach acht Wochen nach dem letzten Kontakt zur erkrankten Person durchgeführt. Das Gesundheitsamt wird dazu die engen Kontaktpersonen zu einer Untersuchung ins Gesundheitsamt einladen.

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Rechtsgrundlage

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist diese Erkrankung meldepflichtig. Nach den Paragrafen 25 und 26 des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt verpflichtet, Ermittlungen anzustellen. Das Gesundheitsamt kann Krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen auffordern, sich untersuchen zu lassen.

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