Eingliederungshilfe - Beratungsstelle
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Seit dem 1. Januar 2020 sind umfangreiche Rechtsänderungen in Kraft getreten. Wir unterstützen Sie mit einer umfassenden Beratung und Hilfestellung und bei der Antragstellung.
- wir beantworten Ihre Fragen rund um die Leistungen der Eingliederungshilfe
- wir prüfen, ob Sie zusätzlich Anspruch auf Leistungen oder Beratung anderer Träger haben
- wir unterstützen bei der Antragstellung
- wir setzen uns dafür ein, dass andere Leistungsträger zeitnah Entscheidungen treffen und Leistungen gewähren
- wir helfen bei der Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten
- wir bereiten den Kontakt zu Leistungsanbietern vor und begleiten Sie
- wir helfen bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie beim Vertragsabschluss
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allgemeine Beratung
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allgemeine Beratung
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allgemeine Beratung
- Kontakt aufnehmen mit der Beratungsstelle telefonisch unter 07351 52-7024 oder 07351 52-7336, per E-Mail an: beratungsstelle.kreissozialamt(at)biberach.de
- Termin vereinbaren
- Beratungsgespräch
- Unterlagen zusammenstellen
- Antrag stellen
Die Beratungs- und Unterstützungsleistung ist für alle kostenlos.