Dienstleistung

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung (Berufsförderung) beantragen

Menschen mit Behinderungen können ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Höhe des Ausbildungsgelds hängt ab vom

  • Bedarfssatz des Ausbildungsgelds und
  • dem anzurechnenden Einkommen; dies gilt nur während der beruflichen Ausbildung

Achtung: Sie erhalten nicht Ihre persönlichen Ausgaben beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel erstattet, sondern am allgemeinen Bedarf orientierte Pauschbeträge.

Die Höhe richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen,
  • der Art der Unterbringung während der Maßnahme und
  • Ihrem Alter und Familienstand

Ausbildungsgeld bei beruflicher Ausbildung

  • Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils:
    • 1.1 für unter 21-Jährige, die nicht verheiratet beziehungsweise in keiner Lebenspartnerschaft sind: 316,00 Euro
    • 1.2 für alle anderen: 397,00 Euro (zum Beispiel über 21-Jährige oder verheiratete 19-Jährige)
  • Unterbringung in einem Wohnheim, Internat, bei der oder dem Ausbildenden selbst oder in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung: 104,00 Euro unabhängig vom Alter und Familienstand. Diese gilt nur, wenn die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung übernimmt.
  • andere Unterbringung und Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung:
    • 3.1 unter 21-Jährige, die nicht verheiratet sind beziehungsweise in keiner Lebenspartnerschaft leben: 230,00 Euro
    • 3.2 für alle anderen: 265,00 Euro
  • andere Unterbringung ohne Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung:
    • 4.1 497,00 Euro (348,00 Euro Grundbedarf sowie 149,00 Euro Pauschale für Miete). Betragen die Mietkosten für die Unterkunft und die Nebenkosten nachweislich mehr als 149,00 Euro, erhöht sich das Ausbildungsgeld um bis zu 75,00 Euro. Höchstens kann das Ausbildungsgeld 572,00 Euro betragen.
  • Unter 18-jährige Auszubildende erhalten statt des Ausbildungsgelds nach Nummer 4 ein Ausbildungsgeld von 316,00 Euro, wenn sie
    • 5.1 die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus in angemessener Zeit erreichen könnten oder
    • 5.2 Leistungen der Jugendhilfe erhalten, die mit einer anderen Unterbringung verbunden sind.

Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme, Unterstützter Beschäftigung und bei Grundausbildung

  • Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils: 216,00 Euro
  • andere Unterbringung außerhalb eines Wohnheims oder Internats ohne Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung: 391,00 Euro Grundbedarf und Miete; Betragen die Mietkosten für die Unterkunft und die Nebenkosten nachweislich mehr als 58,00 Euro, erhöht sich das Ausbildungsgeld um bis zu 74,00 Euro. Höchstens kann das Ausbildungsgeld 465,00 Euro betragen.
  • andere Unterbringung außerhalb eines Wohnheims oder Internats und Kostenerstattung für Unterbringung und Verpflegung: 172,00 Euro
  • Unter 18-Jährige erhalten statt des Ausbildungsgelds nach Nummer 2 ein Ausbildungsgeld von 204,00 Euro, wenn sie
    • 4.1 die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus in angemessener Zeit erreichen könnten oder
    • 4.2 Leistungen der Jugendhilfe erhalten, die die Kosten der Unterkunft einschließen.
  • Unterbringung in einem Wohnheim, Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung: wie bei beruflicher Ausbildung 104,00 Euro

Ausbildungsgeld (Bedarf) bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • im ersten Jahr 63,00 Euro
  • danach 75,00 Euro

Das Ausbildungsgeld erhalten Sie

  • bei einer beruflichen Ausbildung: üblicherweise für 18 Monate
  • in den anderen Fällen: für ein Jahr

Dauert die Maßnahme länger als 18 Monate, schickt Ihnen die Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn

  • diese innerhalb der Maßnahme liegen und
  • die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Hinweis: Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld bis zum Ende des dritten auf den Eintritt der Krankheit folgenden Kalendermonats weiter, maximal bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Ravensburg
Schützenstraße 69
88212 Ravensburg

Telefon 0751 805-0
Telefax 0751 805 910 370

Ravensburg(at)arbeitsagentur.de

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Voraussetzungen

Anspruch auf Ausbildungsgeld haben Menschen mit Behinderungen,

  • die keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben und

an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:

  • erstmalige berufliche Ausbildung oder
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung oder
  • Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Unterlagen

Nachweise zur Feststellung des Bedarfs, beispielsweise zu Unterbringungskosten

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Verfahrensablauf

Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen. Vereinbaren Sie wegen der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen, vorher bei der zuständigen Stelle einen Beratungstermin. Dort erhalten Sie dann auch die notwendigen Formulare.

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Sonstiges

Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrags.

Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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