Dienstleistung

Sprachkurs für geflüchtete Personen

Durch die Teilnahme an einem Sprachkurs lernen Sie sich im Alltag auf Deutsch zu verständigen.

Durch das Sprachförderprogramm "VwV Deutsch" stellt das Land Baden-Württemberg seit 2015 den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.

Das Programm richtet sich nicht nur an Geflüchtete, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Es ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate auf Kreisebene angeboten und vom Land gefördert werden.

Ebenso können Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten.

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Kontakt
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Frist/Dauer

Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, müssen Sie sich unverzüglich zu einem Kurs anmelden.

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Kosten/Leistung
  • Integrationskurs: EUR 1.603
  • spezielle Integrationskurse (Frauen- und Eltern; Alphabetisierung, Zweitschriftlerner): 2.977 EUR
  • Wiederholung jeweils: EUR 687,00
  • Intensivkurs: EUR 1.145

Für einen Integrationskurs müssen Sie in folgenden Fällen Sie keine Kurskosten tragen:

  • §  Bei Verpflichtung zur Kursteilnahme durch die Stelle, die Ihnen Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlt.

Sollten Sie nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit sein, aber Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, können Sie vor Beginn Ihres Integrationskurses beantragen, keine Kosten zahlen zu müssen.

Zuständig dafür ist die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Bei Förderungen über VwV Deutsch werden die Kurskosten direkt mit dem Sprachkursträger und dem Amt für Flüchtlinge und Integration abgerechnet.

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

Sofern Sie an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit den zuständigen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern auf.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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