Dienstleistung

Jugendzahnärztlicher Dienst

In den Grundschulklassen 1 und 2 sowie in den Förderschulen (SBBZ) werden regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Sie dienen der Feststellung einer notwendigen Zahnsanierung oder kieferorthopädischen Behandlung.

Gegebenenfalls kann auf individuelle Probleme, zum Beispiel Mängel bei der Zahnpflege, hingewiesen werden.

Regelmäßig werden in bestimmten Schulen gezielt  Erhebungen nach Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführt. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Entwicklung der Zahngesundheit im Landkreis ziehen.

In Kindertagesstätten werden die Kinder durch niedergelassene Zahnärztinnen und  Zahnärzte untersucht.

Da hier keine Pflicht zur Teilnahme besteht, ist eine Einwilligung durch die Sorgeberechtigten erforderlich.

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Kontakte
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Rechtsgrundlage

§ 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie  §§ 8 und 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

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Zugehörigkeit zu
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