Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg (VibaBW) reichen Sie Ihren Bauantrag sowie weitere Verwaltungsleistungen des Amtes für Bauen und Naturschutz vollständig digital ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur digitalen Antragstellung.
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ Pflicht. Papieranträge können ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen werden. Wir bitten Sie, Ihre Anträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Folgende Leistungen können über das Virtuelle Bauamt abgerufen werden:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe Abbruch einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO BW beantragen
- Widerspruchseinlegung gegen die baurechtliche Entscheidung
Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf das Virtuelle Bauamt des Landratsamtes Biberach an der Riß:
Virtuelles Bauamt - Landratsamt Biberach an der Riß
Es können hierüber nur Baugesuche eingereicht und Verwaltungshandlungen beantragt werden, für welche das Landratsamt Biberach an der Riß örtlich als untere Baurechtsbehörde zuständig ist.
Innerhalb des Landkreises Biberach ist das Landratsamt Biberach als untere Baurechtsbehörde örtlich nicht für die Städte Biberach an der Riß, Stadt Riedlingen mit den Gemeinden Altheim, Dürmentingen, Ertingen, Langenenslingen, Unlingen und Uttenweiler und der Stadt Laupheim mit den Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen zuständig. Die vorgenannten Städte verfügen über eigene untere Baurechtsbehörden.
Digitaler Bauantrag - Stadt Biberach
Digitaler Bauantrag - Stadt Riedlingen
Digitaler Bauantrag - Stadt Laupheim
Antragseinreichung
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die nachfolgend bereitgestellten Informationen durchzugehen.
Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die nachfolgend bereitgestellte Mustervollmacht ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten.
Allgemeine Erläuterungen zur Vollmacht
Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Virtuelle Bauamt ausschließlich Unterlagen im PDF-A-1a, -1b, -2a, -2b oder -2u Format übernimmt.
Antragsteller Architekt/Planer
Anwendungsfall: Zusammenarbeit Architekt und Bauherr
Anmeldung als Privatperson
Möchten Sie einen Antrag als Privatperson selbst einreichen, dann benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit welchem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Für die Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen die Anmeldung entweder über die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises erfolgen muss oder über das Hochladen Ihres ELSTER-Zertifikats (Finanzamt). Eine einfach Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist für die Einreichung von Bauanträgen nicht ausreichend. Die Online-Ausweis-Funktion können Sie im Bürgerbüro der für Sie zuständigen Kommune (re-)aktivieren lassen. Bitte beachten Sie, dass für die Aktivierung Ihrer Online-Ausweis-Funktion oder der Beantragung eines ELSTER-Zertifikats mit einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu rechnen ist.
ELSTER-Zertifikat beantragen - Privatperson
Anmeldung als Unternehmen, Organisation oder Behörde
Für die Antragstellung als Unternehmen, Organisation oder Behörde benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Voraussetzung für die Nutzung eines Unternehmenskontos ist, dass Sie entweder
- eine wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Person sind (z.B. in Form eines Unternehmens, Einzelkaufmann, Architekt, Entwurfsverfasser) oder
- eine Vereinigung, der ein Recht zustehen kann (z.B. eingetragener Verein, Stiftung, Körperschaft, sonstige Organisationen) oder
- eine Behörde, die Verwaltungsleistungen des Virtuellen Bauamts in Anspruch nehmen möchte, sind.
Mit der Ihnen zugewiesenen deutschen Steuernummer (nicht Steuer-ID) können Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto über das Finanzamt erstellen. Mit dem dazugehörigen ELSTER-Zertifikat erfolgt die Anmeldung für das Virtuelle Bauamt. Sofern Sie noch über kein ELSTER-Zertifikat verfügen, bitte wir Sie zu beachten, dass mit einer Antragsbearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu rechnen ist. Das ELSTER-Zertifikat kann unter dem nachfolgenden Link beantragt werden:
ELSTER-Zertifikat beantragen - Unternehmenskonto
Weitere Informationen zum ELSTER-Unternehmenskonto des Finanzamts finden Sie unter:
Informationen - ELSTER-Unternehmenskonto
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Amt für Bauen und Naturschutz gerne zur Verfügung.
E-Mail: kreisbauamt(at)biberach.de
Tel.: +497351 52-6357 oder +497351 52-7759