Baurecht
Als Untere Baurechtsbehörde nehmen die Mitarbeitenden im Sachgebiet Baurecht folgende Aufgaben wahr:
- Baurechtliche Bearbeitung von Bauanträgen im Baugenehmigungs-, Bauvorbescheid-, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungen, anteilige Gebührenrückerstattung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
- Bauordnungsrechtliche Anordnungen aller Art gemäß Paragraf 47 Landesbauordnung (LBO), Zulassung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen im Rahmen des Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahrens nach Paragraf 51 LBO, Baulasten
- Genehmigung von Flächennutzungsplänen gemäß Paragraf 6 Baugesetzbuch (BauGB) und Bebauungsplänen gemäß Paragraf 10 BauGB
- Vorlagebericht an das Regierungspräsidium, Klageerwiderung an das Verwaltungsgericht, Berufungserwiderung an den Verwaltungsgerichtshof
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Baulastvordruck Rückbauverpflichtung
Baulastvordruck Vereinigungsbaulast mit einer Unterschrift
Baulastvordruck Vereinigungsbaulast mit zwei Unterschriften
LBO-Vordrucke
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Erfüllungserklärungen nach Paragraf 92 GEG
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) - Nachweisführung im Bestandsgebäude
Für Heizungserneuerungen ab 1. Juli 2015
Für Heizungserneuerungen bis zum 30. Juni 2015
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Gemeinde zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
E-Mail:
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Kaminfegerbeanstandungen/Wärmegesetze/Gebäudeenergiegesetz
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Stellvertretende Amtsleitung und Sachgebietsleiterin Baurecht