Sachgebiet

Baurecht

Als Untere Baurechtsbehörde nehmen die Mitarbeitenden im Sachgebiet Baurecht folgende Aufgaben wahr:

  • Baurechtliche Bearbeitung von Bauanträgen im Baugenehmigungs-, Bauvorbescheid-, Kenntnisgabeverfahren, Zustimmungen, anteilige Gebührenrückerstattung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
  • Bauordnungsrechtliche Anordnungen aller Art gemäß Paragraf 47 Landesbauordnung (LBO), Zulassung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen im Rahmen des Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahrens nach Paragraf 51 LBO, Baulasten
  • Genehmigung von Flächennutzungsplänen gemäß Paragraf 6 Baugesetzbuch (BauGB) und Bebauungsplänen gemäß Paragraf 10 BauGB
  • Vorlagebericht an das Regierungspräsidium, Klageerwiderung an das Verwaltungsgericht, Berufungserwiderung an den Verwaltungsgerichtshof

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Grundstücksteilung

Baulastvordruck

Baulastvordruck Rückbauverpflichtung

Baulastvordruck Vereinigungsbaulast mit einer Unterschrift

Baulastvordruck Vereinigungsbaulast mit zwei Unterschriften

LBO-Vordrucke

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Erfüllungserklärungen nach Paragraf 92 GEG

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) - Nachweisführung im Bestandsgebäude

Für Heizungserneuerungen ab 1. Juli 2015

Für Heizungserneuerungen bis zum 30. Juni 2015

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Gemeinde zuständige Ansprechperson oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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