Leistung

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Zuständigkeit

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder
  • das Landratsamt,

in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

Zuständig für die Städte und Gemeinden des Landkreises Biberach ist das Amt für Bauen und Naturschutz.

Ausnahmen:

  • Stadt Biberach
  • Stadt Riedlingen, mit den Gemeinden Altheim, Dürmentingen, Ertingen, Langenenslingen, Unlingen und Uttenweiler als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
  • Stadt Laupheim, mit den Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen als vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.
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Erforderliche Unterlagen
  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
    Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.

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Sonstiges

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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