Amt für Bauen und Naturschutz

Das Amt für Bauen und Naturschutz ist am Donnerstag, 17. Oktober, ganztägig geschlossen. Grund dafür ist eine interne Veranstaltung.

Das Amt für Bauen und Naturschutz als Untere Baurechtsbehörde ist mit Ausnahme der Städte Biberach, Laupheim und Riedlingen zuständig für die die verschiedensten baurechtlichen und bautechnischen Angelegenheiten. Damit verbunden sind auch die Bauaufsicht (Baukontrolle/Bauüberwachung/Zeltabnahme) und die Baustatikprüfung.

Als untere Naturschutzbehörde ist unser Amt für den gesetzlichen Schutz der natürlichen Lebensgrundlage sowie für die fachliche Betreuung von Schutzgebieten und Biotopen zuständig. Es werden naturschutzrechtliche Anträge geprüft und Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Alles in allem ist das Amt für Bauen und Naturschutz in folgende Fachbereiche unterteilt:

  • Bautechnik & Baurecht
  • Denkmalschutzbehörde
  • Naturschutzbehörde
  • Wohnraumförderung
  • Kiesabbau

Information zur Einreichung von Bauanträgen

Aufgrund der am 25. November 2023 in Kraft getretenen Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg, sind gemäß § 53 Abs. 1 LBO Bauanträge für alle Verfahrensarten (klassisches/vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Kenntnisgabeverfahren) sowie die dazugehörigen Bauvorlagen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Biberach, Bauamt, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, einzureichen.

Bis zu Eröffnung des digitalen Zugangs über das Virtuelle Bauamt, sind die Antragsunterlagen in Papierform in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung wird darum gebeten, den in Papierform eingereichten Unterlagen zusätzlich einen USB-Stick oder eine CD-ROM mit den Antragsunterlagen beizulegen und die Konformität der Papierunterlagen mit den auf dem USB-Stick oder CD-ROM gespeicherten Daten formlos zu bestätigen. Die auf dem USB-Stick oder der CD-ROM hinterlegten Antragsunterlagen sind in Einzeldateien aufzunehmen, fortlaufend zu nummerieren und entsprechend der Verfahrensordnung der Landesbauordnung Baden-Württemberg zu bezeichnen.

Sobald eine digitale Einreichung im Landratsamt Biberach möglich ist, werden wie Sie auf der Homepage informieren. 

Nachrichten

Amt für Bauen und Naturschutz

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Mirjam Amend

Stellvertretende Amtsleitung, Leitung der Unteren Naturschutzbehörde

Antonia Schregle

Sachgebietsleiterin Baurecht

Sekretariat für Bauangelegenheiten

Sekretariat für Naturschutzangelegenheiten

Für Sie erreichbar

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