Sachgebiet

Wohnheimverwaltung

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen

Als untere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde ist der Landkreis für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften zuständig.

In vielen Städten und Gemeinden des Landkreises werden Gemeinschaftsunterkünfte bereitgestellt.

Nach sechs Monaten ändert sich die Zuständigkeit für die Unterbringung. In enger Zusammenarbeit der Wohnheimverwaltung mit den Städten und Gemeinden werden Plätze für die Unterbringung in der Anschlussunterbringung angeboten. Die Städte und Gemeinden sind nun für die Unterbringung zuständig.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Diese Personen sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.

Baden-Württemberg muss nach einem Verteilungsschlüssel 12,2 Prozent aller Spätaussiedler in Deutschland aufnehmen. Das Land weist von der Landesaufnahmestelle Baden-Württemberg in Empfingen nach festgelegten Quoten, die sich nach Einwohnerinnen und Einwohnern und Fläche bemessen, an die Stadt- und Landkreise Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu. Für den Landkreis Biberach liegt diese Quote bei 2,8 Prozent.

Um die Hilfsangebote für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu koordinieren existiert seit 1989 ein kommunales Netzwerk im Landkreis Biberach. Ihm gehören an: Landratsamt, Kommunen, Polizei, Schulamt, Arbeitsamt sowie die Kirchen, Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, Christliches Jugenddorfwerk, die Landsmannschaften und ehrenamtliche Betreuer in den Gemeinden. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der Eingliederung in die einheimische Gesellschaft.

Die Hilfen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche wie zum Beispiel:

  • Informationen über behördliche Zuständigkeiten
  • Beratung in Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung
  • Angebote im Bildungs-, Kultur- und Freizeitbereich
  • Hilfen bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Herkunftsland
  • Hilfen bei der Suche nach Arbeitsplatz und Wohnung


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Wo?
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Leitung
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Stellvertretende Leitung
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Kontakte
  • Dettingen, Berkheim, SH/ Rottum, Laupheim, Maselheim, Dietenbronn, Ochsenhausen, Schemmerhofen, Biberach ( Fabrikstr./ Felsengartenstr./ grüner Baum/ Zeppelinring), Ummendorf
  • Wohnheimleitung
  • Riedlingen , Ertingen, Dürmentingen
  • Biberach (Wetterkreuzstr/ Bleicherstr. 47+52/ Oblatenkloster, Bad Buchau, Betzenweiler, Oggelsbeuren
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen
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