Sprachkurs für geflüchtete Personen
Durch die Teilnahme an einem Sprachkurs lernen Sie sich im Alltag auf Deutsch zu verständigen.
Durch das Sprachförderprogramm "VwV Deutsch" stellt das Land Baden-Württemberg seit 2015 den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.
Das Programm richtet sich nicht nur an Geflüchtete, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Es ergänzt die Sprachkursangebote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate auf Kreisebene angeboten und vom Land gefördert werden.
Ebenso können Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan, Somalia, Syrien und Eritrea eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten.
Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, müssen Sie sich unverzüglich zu einem Kurs anmelden.
- Integrationskurs und Zweitschriftlernerkurs: EUR 1.540
- Die speziellen Integrationskurse: EUR 2.200
- Wiederholung jeweils: EUR 585,00
- Intensivkurs: EUR 838,50
Für einen Integrationskurs müssen Sie in folgenden Fällen Sie keine Kurskosten tragen:
- Bei Verpflichtung zur Kursteilnahme durch die Stelle, die Ihnen Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlt.
- Bei Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- wenn Sie als Asylbewerber eine gute Bleibeperspektive haben, die derzeit bei folgenden Herkunftsländern gegeben ist:
- Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien
- oder wenn Sie vor dem 1. August 2019 in das Bundesgebiet eingereist sind, sich seit mindestens drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- oder eine Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG besitzen
- oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.
- wenn Sie als Asylbewerber eine gute Bleibeperspektive haben, die derzeit bei folgenden Herkunftsländern gegeben ist:
Sollten Sie nicht automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit sein, aber Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, können Sie vor Beginn Ihres Integrationskurses beantragen, keine Kosten zahlen zu müssen.
Zuständig dafür ist die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Bei Förderungen über VwV Deutsch werden die Kurskosten direkt mit dem Sprachkursträger und dem Amt für Flüchtlinge und Integration abgerechnet.
keiner
Sofern Sie an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit den zuständigen Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern auf.