Neuerungen im Verpackungsgesetz ab 2023
19.01.2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste, Restaurants und andere dazu verpflichtet die Lebensmittel beziehungsweise Essen und Trinken to-go, welche in Einwegverpackungen verkauft werden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Ausgenommen von dieser Regelungen sind besonders kleine Geschäfte mit bis zu fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche.