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Neuerungen im Verpackungsgesetz ab 2023


Seit dem 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste, Restaurants und andere dazu verpflichtet die Lebensmittel beziehungsweise Essen und Trinken to-go, welche in Einwegverpackungen verkauft werden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Ausgenommen von dieser Regelungen sind besonders kleine Geschäfte mit bis zu fünf Beschäftigten und weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Weitergehende Informationen:

Webseite der Bundesregierung

Webseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg

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