Lärmschutz bei Luftwärmepumpen
Luft-Wärmepumpen finden seit einigen Jahren gerade im privaten Umfeld immer häufiger Anwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, da diese Anlagen eine effiziente, kostengünstige und klimafreundliche Wärmequelle darstellen können. Jedoch bergen die Anlagen durch ihre Geräuschentwicklung ein hohes immissionsschutzrechtliches Konfliktpotential in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Bauherren, Architekten und Fachbetriebe können bereits bei der Auswahl des Gerätes, des Aufstellungsortes und mit der sachgerechten Installation einen wichtigen Beitrag für eine ruhige Nachbarschaft leisten.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat aktuell ihr Faltblatt zum Thema Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen überarbeitet. Es enthält Informationen zum Stand der Technik, zu Mindestabständen und zu Möglichkeiten des Lärmschutzes bei Luft-Wärmepumpen in allgemein verständlicher Form. Die Überarbeitung umfasst inhaltlich eine Aktualisierung der Angaben zum Stand der Technik und eine Anpassung der Mindestabstände an die aktuellen Berechnungshilfen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI).
Zielgruppe sind die Baurechtsbehörden und Immissionsschutzbehörden, insbesondere aber auch Bauherren oder Immobilieneigentümer sowie die Fachberater und Planer von Luft-Wärmepumpen.
Auf der Internetseite der LUBW gibt es ein aktuelles Merkblatt zum Thema.