Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und die Atmosphäre) vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen beziehungsweise bereits die Entstehung solcher von Emissionen an der Quelle zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkung können in unterschiedlichster Form auftreten, beispielsweise:
- Luftverunreinigungen
- Geräusche (Lärm)
- Gerüche
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen
Genehmigungen
Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen bedarf eines Zulassungsverfahrens. Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".
Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens müssen Sie gegebenenfalls eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen, systematischen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen Ihr Vorhaben auf die Umwelt hat. Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden. Ausführliche Informationen zur UVP erhalten Sie auf den Seiten "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg".
Informationen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beim Umweltministerium
Beschwerden bei schädlichen Umwelteinwirkungen
Sollte es vorkommen, dass von einer Anlage belästigenden Umwelteinwirkungen ausgehen, ist zu überprüfen ob gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Ob schädliche Umwelteinwirkungen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Um die Aufklärung und Bewertung zu vereinfachen sind möglichst genaue und umfangreiche Angaben zu den nachfolgenden Punkten notwendig:
- Ort - zur Einwirkung beziehungsweise Wahrnehmung und Quelle
- Zeit und Dauer - regelmäßige Aufschriebe sind hilfreich bei länger andauernden Beschwerden
- Art der Belästigung - Gerüche, Lärm, Licht, Vibration
- mögliche Ursache - beispielsweise Anschrift des potentiellen Verursachers
Sie können sich telefonisch oder schriftlich beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen zum Immissionsschutz
Immissionsschutzrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Umweltrecht auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Informationen zum Immissionsschutz
Sachverständige und Messstellen finden Sie unter folgendem Link
Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz finden Sie im
Zu den Themen Heizen und Lärm stellen wir Ihnen folgende Merkblätter zur Verfügung
Feuer und Flamme - Richtiges Heizen mit Holz
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Gregor, Christian
Amtsleitung
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Schmitt, Florian
Sachgebietsleiter
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Amtsleitung
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Sachgebietsleiter
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