Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts sind zuständig für sämtliche Fragestellungen zum Arbeitsschutz, Abfallrecht und Immissionsschutz. Das Amt trägt damit wesentlich dazu bei die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, berufsbedingte Belastungen und Gefahren zu vermeiden sowie auf die ordnungsgemäße Verwertung und Vermeidung von Abfällen, Bauschutt und Recyclingmaterial hinzuwirken.

Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden. Außerdem gehören Genehmigungsverfahren und Erlaubnisse, fachtechnische Stellungnahmen und Bewertungen sowie die Überwachung gesetzlicher Bestimmungen und festgesetzter Anforderungen im Zuständigkeitsbereich mit dazu.

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