Ein Kernziel der Gleichstellungsarbeit ist die Chancengleichheit im Berufsleben. Die größte Hürde bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine Aufgabe, die überproportional von Frauen getragen wird.
Der Grund ist die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege, Haushalt). Daten der Bundesstiftung Gleichstellung belegen, dass Frauen signifikant mehr Zeit für diese unbezahlten Tätigkeiten aufwenden als Männer.
Diese ungleiche Lastenverteilung erschwert die berufliche Entwicklung von Frauen und erklärt maßgeblich ihre Unterrepräsentation in Führungspositionen.
Das Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) von 2016 zielt darauf ab, diese Entwicklung zu korrigieren. Es verpflichtet den öffentlichen Dienst, die Gleichstellung aktiv zu fördern und den Frauenanteil in Führungspositionen systematisch zu steigern.