Der baden-württembergische Landtag hat im Jahr 2016 das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Chancengleichheitsgesetz) beschlossen. Im Mittelpunkt steht die gesetzliche Verankerung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen mit einer Einwohnerzahl ab 50.000. Seit 1. Mai 2017 ist im Landratsamt Biberach deshalb die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Biberach eingerichtet, welche Aufgaben innerhalb der Landkreisverwaltung sowie Koordinationsaufgaben für den gesamten Landkreis Biberach wahrnimmt.
Diese Arbeit umfasst folgende Aufgabenbereiche
- Angelegenheiten der Frauenförderung innerhalb der Landkreisverwaltung (zum Beispiel bei Stellenbesetzungen, berufliche Förderung von Frauen, Ermöglichung des beruflichen Wiedereinstiegs nach Erziehungs- oder Familienzeiten)
- Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Mitwirkung bei der Erstellung eines Chancengleichheitsplans
- Koordination der mit den Gleichstellungsfragen befassten Personen oder Organisationseinheiten bei den Gemeinden im Landkreis Biberach
- Initiative und Planung von Informationsveranstaltungen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive und Geschlechtergleichstellung in Verwaltung, Gesellschaft, Gesundheit und Politik (Gender Mainstreaming)
- Information, Beratung in Einzelfällen, Vertretung der Bedürfnisse von Frauen und Männern bei Benachteiligung
Das Ziel der Gleichstellungsarbeit ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, mit dem darin formulierten Handlungsauftrag: „der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Ferner ist das Leitziel der Gleichstellungsarbeit gleichwertige und gleichberechtigte Chancen von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, im gesellschaftlichen Leben und in der Politik, unabhängig von Alter, Herkunft, Hautfarbe, gesellschaftlicher Stellung und sexueller Orientierung, zu schaffen. Der Gedanke und das Ziel der Gleichstellung betreffen dabei alle gesellschaftlichen Themenbereiche und müssen, wie alle anderen Grundwerte und Grundrechte, gesellschaftlich und politisch gelebt werden.