Sachgebiet

Berufliche Integration 

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist  eine erfolgreiche Ausbildungs- oder Arbeitssuche und dauerhafte finanzielle Unabhängigkeit für Sie. Damit das gelingt, ist eine partnerschaftliche und verbindliche Zusammenarbeit nötig.

Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird ab dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. In diesem legen Sie gemeinsam mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager die konkreten Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einem neuen Job fest. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Ausbildung

Eine abgeschlossene Ausbildung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ganz wesentlich. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einem Berufsabschluss.

Außerdem arbeiten wir sehr eng mit der Jugendberufsagentur zusammen. Informationen zur Jugendberufsagentur finden Sie hier: Jugendberufsagentur

Berufliche Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung ermöglicht es Ihnen, Ihre berufsbezogenen Stärken zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Eine Weiterbildung hilft Ihnen Ihr berufliches Fachwissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen. Weiterbildungen können vom Jobcenter gefördert werden, wenn Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem Sie sich selbst eine passende Weiterbildung aussuchen können. Sie können aber auch ein Angebot für eine konkrete Weiterbildung von uns erhalten.

Maßnahmen zur Wiedereingliederung

Wenn zusätzliche Fähigkeiten oder neues Wissen Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle erhöhen, können wir Sie mit folgenden Angeboten unterstützen:

Maßnahme bei einem Träger

Diese Maßnahmen werden von Maßnahmenträgern durchgeführt. Das sind zertifizierte Unternehmen, die Kurse anbieten. In diesen Kursen können Sie bestimmte Kompetenzen erwerben. Beispiele hierzu sind Bewerbungstraining und Coaching zur beruflichen Integration.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Eine Maßnahme kann auch direkt in einem Betrieb stattfinden. Dadurch können Sie einer möglichen Arbeitgeberin oder einem möglichen Arbeitgeber Ihre beruflichen Fähigkeiten zeigen. Gleichzeitig können Sie vorhandene Fähigkeiten ausbauen.

Jobakademie

Unsere Jobakademie ist ein zertifizierter Maßnahmenträger. Durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemeinsam Perspektiven zur beruflichen Eingliederung erarbeitet.

Coaches der Jobakademie unterstützen Sie auch nach der Aufnahme einer Arbeitsstelle, da uns eine nachhaltige Integration sehr wichtig ist.

Die Jobakademie befindet sich in der Bleicherstraße 52 in 88400 Biberach.

Projekte

Bejuga

Im Rahmen des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ unterstützen wir Eltern und Alleinerziehende im SGB II (Bürgergeld). Durch einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz wollen wir Integrationsfortschritte bei der Arbeitsmarktintegration als auch eine deutliche Verbesserung der familiären Situation erreichen.

rehapro

Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.

Kümmerer

Unser Kümmerer unterstützt neu zugewanderte Menschen bei der Berufswahl, vermittelt sie passgenau in Praktikum, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung und begleitet sie während der ersten sechs Monate in Ausbildung. Gleichzeitig ist der Kümmerer Ansprechpartner für die Betriebe, beispielsweise in Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung. So erhalten die Zugewanderten rasch eine berufliche Perspektive und Betriebe, die sie ausbilden, Unterstützung.

Minderungen

Seit dem 1. Januar 2023 können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse wieder zu Leistungsminderungen führen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass Ihre finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft sind davon nicht betroffen.

Gut zu wissen: Minderungen treten nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen oder wenn die Leistungsminderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte darstellt.

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