Leistung

Mahnbescheid beantragen

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen

Zuständigkeit

das zentrale Mahngericht für Baden-Württemberg: das Amtsgericht Stuttgart

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Voraussetzungen

Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  • schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten
  • elektronisch, mit dem Online-Mahnantrag (dieser kann elektronisch oder per Post versendet werden)
  • auf Diskette oder Magnetbandkassette (dazu muss eine entsprechende Software verwendet werden)

Rechtsanwälte und Inkassounternehmen sind verpflichtet, den Antrag in maschinell lesbarer Form einzureichen.

Das Amtsgericht erlässt einen Mahnbescheid und stellt ihn Ihrem Gegner zu. Darin wird dieser aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Geldschuld zu bezahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Widerspricht Ihr Gegner dem Mahnbescheid nicht, können Sie nach Ablauf der zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Gleichzeitig mit Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie als Antragstellerin oder Antragsteller eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren. Falls Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens nimmt das Mahngericht in den Mahnbescheid auf. Ist Ihre Forderung berechtigt, muss Ihr Gegner Ihnen die verauslagten Gerichtskosten erstatten.

Tipp: Weitere Details zum Ablauf des Mahnverfahrens können Sie den Seiten zur maschinellen Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren des Justizministeriums entnehmen.

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Kosten/Leistung

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

Informationen zur Kostenberechnung beim gemeinsamen Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer

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Datenschutzhinweis
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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