Wohin, warum und wie? Tausend tolle Sachen, die gibt es überall zu seh´n! Manchmal muss man fragen, um sie zu verstehen!
Im Rahmen des §16k SGB II werden Sie von einem Jobcoach in Form einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt und begleitet. Schwerpunkte bilden die Erarbeitung von Lösungen bei persönlichen Problemen, gesundheitlichen Einschränkungen, Konflikten im Alltag oder Ratlosigkeit im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation. Mit dem Ziel eines eigenständigen und möglichst unabhängigen Lebens werden Sie in der Beschäftigungs- oder Ausbildungsaufnahme, sowie in der Stabilisierung einer bereits bestehenden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt.
Die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit beenden, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen.
Dauer und Ablauf der ganzheitlichen Betreuung
Zusammen mit Ihrer Fallmanagerin/Ihrem Fallmanager im Jobcenter und dem Jobcoach besprechen und vereinbaren Sie einen zeitlichen Rahmen und die anstehenden Schwerpunkte.
Die ganzheitliche Betreuung soll Ihnen helfen, die Probleme an der Wurzel zu packen und zu klären, welche Möglichkeiten und Perspektiven vorhanden sind, um eine Verbesserung Ihrer Situation zu erreichen.
Die ganzheitliche Betreuung ermöglicht auch, Bezugspersonen oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen.
Die Termine können in der Jobakademie oder alternativ in Ihrem häuslichen oder sozialen Umfeld stattfinden.
Ebenfalls kann die ganzheitliche Betreuung auch begleitend zu Maßnahmen stattfinden.
Sprechen Sie mit Ihrer Fallmanagerin/Ihrem Fallmanager im Jobcenter über dieses Unterstützungsangebot.
Schwerpunkte
- Gemeinsame individuelle Vereinbarung der Themen und Ziele im Rahmen der „ganzheitlichen Betreuung“
- Unterstützung in konkreten, persönlichen oder familiären Situationen
- Stärkung von Schlüsselkompetenzen und der Selbstwirksamkeit
- Entwicklungsförderndes Jobcoaching
- Selbstorganisation und Handlungsalternativen
- Sozialpädagogische Begleitung und Hilfestellung in persönlichen Problemlagen
- Aufbau der Ausbildungsfähigkeit und Beschäftigung
- Stabilisierung einer Ausbildung oder Beschäftigung
- Unterstützung und Beratung in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Bei Bedarf Einbeziehung der Bedarfsgemeinschaft oder des sozialen Umfeldes
- Unterstützung bei Anträgen, Behörden oder Ämtern
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