Auf dass die Rädchen ineinandergreifen!
Im gesetzlich festgelegten Rahmen des §16i und §16e SGB II haben Sie die Möglichkeit, in einem vom Jobcenter geförderten Arbeitsverhältnis zu arbeiten. Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sind regelmäßige Termine mit unserem Jobcoach, der Sie im Wiedereinstieg langfristig und nachhaltig unterstützt. Diese Form der Beschäftigungsförderung ist gezielt auf Personen ausgerichtet, die sich längere Zeit im Leistungsbezug befanden und deren berufliche Eingliederung erschwert war.
Themen, die beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Arbeitswelt auftauchen, können im Coaching bearbeitet werden. Es werden Ihre eigenen Ziele, die Erwartungen des Arbeitsgebers oder Ihrer Kolleginnen / Kollegen aber auch Arbeits- und Fahrzeiten besprochen. Das Coaching ist für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verpflichtend und erfolgt im Rahmen der Arbeitszeit.
Wir von der Jobakademie freuen uns, Sie auf Ihrem Weg in eine nachhaltige Beschäftigung im betrieblichen Rahmen begleiten zu können.