Das Jobcenter des Landkreises Biberach ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Dabei werden hilfebedürftige Arbeitsuchende beruflich beraten und bei der Arbeitssuche unterstützt. Ziel ist eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.
Auch die Betreuung von Arbeitgebern zählt zu den Aufgaben des Jobcenters. Hierbei wird versucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf vakante Stellen zu vermitteln.
Als hilfebedürftige Personen erhalten Sie neben finanziellen Leistungen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter.
Bürgergeld
Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft. Personen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben künftig einen Anspruch auf Bürgergeld. Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen Sie keinen separaten neuen Antrag stellen. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen.
Mit dem Bürgergeld werden die Regelbedarfe erhöht. Diese betragen ab dem 1. Januar 2023 folgende Beträge:
Leistungsberechtigte | Regelsatz | Regelbedarfsstufe |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende |
502,00 Euro (+ 53,00 Euro) |
1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften |
451,00 Euro (+ 47,00 Euro) |
2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) |
402,00 Euro (+ 42,00 Euro) |
3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter |
402,00 Euro (+ 42,00 Euro) |
3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
420,00 Euro (+ 44,00 Euro) |
4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348,00 Euro (+ 37,00 Euro) |
5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
318,00 Euro (+ 33,00 Euro) |
6 |
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20,00 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie unter folgenden Links:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Bürgergeld
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Anspruch auf Bürgergeld selbst berechnen
Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie Ihren persönlichen Anspruch auf Bürgergeld berechnen. Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner nicht alle individuellen Anspruchsvoraussetzungen bei der Berechnung berücksichtigen kann. Für eine genaue Berechnung eines Anspruchs auf Bürgergeld empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
© by brutto-netto-rechner.info
Bürgergeld beantragen
Sie möchten Bürgergeld erhalten. Damit wir prüfen können, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben, und falls ja, in welcher Höhe, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Mit dem Antrag übermitteln Sie uns diese.
Wichtige Informationen für uns sind zum Beispiel Ihre Lebenssituation oder Ihr monatliches Einkommen. Wenn Sie mit anderen Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, müssen Sie zu diesen ebenfalls Angaben machen.
Das Jobcenter benötigt von Ihnen den Antrag, Anlagen und Nachweise. Nachweise sind Dokumente, die Ihre Angaben belegen.
Bürgergeld verlängern, Änderungen mitteilen
Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie den Erstantrag nicht ausfüllen. Stellen Sie stattdessen einen Weiterbewilligungsantrag. Über diesen Antrag können Sie uns auch eingetretene Änderungen mitteilen.
Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld / Veränderungsmitteilung online
Ukraine
Hilfebedürftige Vertriebene aus der Ukraine erhalten seit dem 1. Juni 2022 Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt und eine Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Der Leistungsanspruch enthält auch eine Krankenversicherung.
Den Antrag für Vertriebene aus der Ukraine finden Sie unter "Formulare & Online-Prozesse".
Erreichbarkeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir haben für Sie folgende Kontaktmöglichkeiten eingerichtet:
- Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
- Persönliche Erreichbarkeit: bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
- Elektronische Erreichbarkeit: sgb2(at)biberach.de
- Papierdokumente: diese können Sie uns postalisch oder über unseren Briefkasten am Eingang zukommen lassen