Sachgebiet

Leistungsgewährung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Wer kann Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen?

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung der Leistungen werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

Regelbedarfe

Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung.

Die Regelbedarfe werden regelmäßig vom Gesetzgeber festgelegt. Die Festlegung der Regelsätze erfolgt auf rechtlichen und methodischen Grundlagen.

Die aktuelle Höhe der Regelsätze für das Grundsicherungsgeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie im Infoblatt der Bundesregierung.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten.

Hinweis: Stromkosten gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.

Vermögen

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nur gewährt, wenn Sie den Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Zu diesen Mitteln zählen neben dem Einkommen auch Vermögen.

Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen

Sie benötigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Biberach haben, prüfen wir gerne, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Um diese Prüfung durchführen zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen und von Personen, mit denen Sie ggf. im selben Haushalt leben. Mit unserem Online-Antrag werden die erforderlichen Daten erhoben.

Leistungen der Grundsicherung online beantragen   

Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?

Dann melden Sie sich telefonisch (07351 52-7272) oder persönlich im Office des Jobcenters zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Dort erhalten Sie Informationen zur Antragsstellung und können einen Termin für das Unterstützungsangebot vereinbaren.

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